Baumpflege  &  Baumfällung durch  Seilklettertechnik

 

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen den Baumschutzverordnungen ihrer Gemeinde sowie Naturschutzrichtlinien  unterliegen. Gegebenenfalls sind hierfür  Genehmigungen einzuholen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

 

Baumpflege

  • Kroneneinkürzungen
  • Kronenpflege
  • Einbau von Kronensicherungsmaterial
  • Totholzentfernung
  • Entfernung von Eichenprozessionsspinnern
  • Entfernung von Baumfremden Bewuchs (Efeu,...)

Baumfällungen

  • durch Abtragung und ggf. kontrolliertes Abseilen von Kronen- und Stammteilen
  • im Ganzen, falls der Standort/ das Baumumfeld dies zulässt

Sturmschäden

  • Beseitigung von Sturmschäden